Wir haben hier die am häufigsten gestellten Fragen unserer Mitarbeiter mit vollständigen Antworten zusammengestellt.
Unser Ziel ist es, alle Zweifel auszuräumen und Unklarheiten zu klären. Wir streben nach Transparenz und möchten Ihnen alle Informationen liefern, um Ihnen die Entscheidung zur Zusammenarbeit mit uns zu erleichtern.
Haben Sie Zweifel? Wir helfen, sie zu klären!
Nein, Herster erhebt keine Gebühren für die Arbeitsvermittlung.
Herster sucht Kandidaten für seine Kunden, empfiehlt aber oft auch Kandidaten, selbst wenn gerade kein Rekrutierungsauftrag vorliegt. Es lohnt sich daher, seinen Lebenslauf bei Herster einzureichen.
Ja, Herster stellt Mitarbeiter auf Basis von befristeten Arbeitsverträgen und Dienstleistungsverträgen ein; von allen Verträgen werden die fälligen Beiträge abgeführt.
Ja, jeder Kunde kann den Mitarbeiter übernehmen und direkt einstellen. Das hängt von den Bedürfnissen des Kunden und dem Eindruck ab, den der Mitarbeiter hinterlässt.
Ja, Herster hilft Kandidaten bei der Unterbringung.
Ja, das Gesetz vom 9. Juli 2003 über die Beschäftigung von Zeitarbeitern besagt, dass jeder Zeitarbeiter nach jeweils 30 Tagen in der Verfügung des Entleihers Anspruch auf 2 Urlaubstage hat.
Wenn der Vertrag für eine Dauer von weniger als 2 Wochen abgeschlossen ist, beträgt die Kündigungsfrist drei Tage; wenn er länger als 2 Wochen dauert, beträgt die Kündigungsfrist eine Woche.
Herster arbeitet mit vielen Unternehmen zusammen und bietet zahlreiche Arbeitsmöglichkeiten, sodass man mit uns schneller und bequemer einen Job finden kann. Qualifizierte Kandidaten können wir auch dann empfehlen, wenn der Kunde gerade keinen Mitarbeiter sucht.